AGB's / Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Alle unsere Lieferungen und Leistungen einschließlich unserer Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer nach-folgenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung als angenommen.
Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Geschäfts-partners wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen unseres Geschäftspartners die Liefe-rung vorbehaltlos ausführen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen gelten auch für sämtliche Folgegeschäfte, auch wenn bei deren Abschluss nicht noch einmal gesondert hierauf hingewiesen wird.
2. Vertragsschluss und -inhalt
Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschrei-bungen, Kostenvoranschläge sind, außer bei ausdrücklicher Ver-einbarung, freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage lang gebunden.
Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwen-dungstechnischen Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnis vermitteln. Sofern nicht etwas anderes verein-bart ist, werden sie nicht Vertragsbestandteil. Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
Generell ist für Inhalt und Umfang des Vertrages unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
3. Preise
Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich netto unverpackt ab Werk, zuzüglich der gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Ist eine uns bindende Preisvereinbarung zustande gekommen, können wir, wenn die Leistung für den Geschäftspartner erst mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll, trotzdem die Preise berichtigen, wenn nachträglich die Lieferung oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhung oder andere gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten, auf denen unsere Preise beruhen, mittelbar oder unmittelbar betroffen sind und hierdurch eine Ver-teuerung eintritt. Sofern die Preiserhöhung aufgrund der genann-ten Umstände mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises übersteigt, kann der Geschäftspartner vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen. Dies gilt nicht, wenn wir schriftlich einen Festpreis zugesichert haben.
4. Lieferzeiten, Lieferung
Von unserem Geschäftspartner gesetzte Lieferfristen sind für uns unverbindlich. Durch Überschreiten dieser Lieferfristen hat unser Geschäftspartner keinen Anspruch auf Schadenersatz und kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Eine angemessene Verlängerung der vereinbarten Lieferfrist tritt ein, wenn unser Geschäftspartner seine Verpflichtung nicht einhält oder wenn durch unvorhergese-hene, unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse beim Hersteller oder bei dem Vorlieferer die Lieferung verzögert wird. Wir sind zur Teillieferung berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegen-teiliges vereinbart wird. Bei Käufen auf Abruf sind wir nicht verpflich-tet, Vorrat zu halten. Es gilt auch hier für Abruf und Lieferung eine angemessene Frist.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnung ist zahlbar
- innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto
- innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto.
Wird die Zahlungsfrist überschritten, gerät unser Geschäftspartner auch ohne Mahnung in Verzug. Im Falle des Verzugs wird ab Fälligkeit der gesetzliche Zins in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszins der Europ. Zentralbank berechnet. Vor vollständiger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
6. Entwürfe und Muster
Entwürfe und Muster, die auf Wunsch unseres Geschäftspartners angefertigt werden, werden zum Selbstkostenpreis berechnet, wenn eine Bestellung nicht erfolgt. Die von uns angefertigten Muster bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen von unserem Geschäftspartner nicht vervielfältigt und auch keiner dritten Person zugänglich gemacht werden.
Sofern wir Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mus-tern anzufertigen haben, die uns von unserem Geschäftspartner übergeben wurden, übernimmt unser Geschäftspartner die Gewähr dafür, dass durch die von uns vorgenommene oder veranlasste Herstellung nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Sollte uns von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehören-des Schutzrecht die Herstellung oder Lieferung untersagt werden, sind wir berechtigt, die Herstellung oder Lieferung ohne Prüfung der Rechtsverhältnisse einzustellen und von unserem Geschäfts-partner Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen.
7. Qualität
Maßgebend für die Qualität und Ausführung der bestellten Ware sind Durchschnitts-Ausfallmuster, welche auf Wunsch vor der Liefe-rung von unserem Geschäftspartner eingesehen werden können. Von uns angefertigte Konstruktions- und sonstige Vorschläge, Entwürfe und Zeichnungen, sind für ihn insofern unverbindlich, als sie die äußere Gestaltung und technische Ausführbarkeit des Gegenstandes betreffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für den von unserem Geschäftspartner gedachten Verwendungs-zweck.
Je nach Art der Ware berechtigen kleine Unregelmäßigkeiten und geringe Abweichungen der Farbe, wie sie bei der Eigenart der Erzeugung vorkommen, nicht zur Verweigerung der Warenannah-me oder zu Abzügen vom Kaufpreis.
8. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
Unser Geschäftspartner trägt die Kosten der Versendung von Waren ab unserem Firmensitz in 96450 Coburg.
Wir sind auch zur Belieferung unseres Geschäftspartners für ein-zelne Fertigkomponenten direkt von unserem Hersteller bzw. von unserem Distributor berechtigt.
Die Auswahl der Versendung und des Transportunternehmens erfolgt nach unserem Ermessen, wobei wir nicht verpflichtet sind, die günstigste Versendungsart zu wählen. Wir sind gleichwohl darum bemüht, die preiswerteste und sicherste Versendungsart zu wählen. Handelt es sich bei unserem Geschäftspartner um einen Unternehmer, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Be-schädigung von Waren auch bei frachtfrei vereinbarter Lieferung auf diesen über, wenn sobald die Ware unseren Firmensitz bzw. das Lager verlässt. Auf Wunsch des Geschäftspartners, wird die Ware auf seine Kosten gegen Bruch-, Transport- und Feuerschä-den versichert. Wird die Ware unserem Geschäftspartner bereits innerhalb unseres Firmensitzes zur Verfügung gestellt, geht die Gefahr mit der Aushändigung auf ihn über.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die bestellte Ware unser Haus verlassen hat bzw. zur Abholung bereitsteht. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt anderer unvorhergesehener Hindernisse, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn sich der Versand auf Veranlassung des Bestel-lers verzögert.
Wird die bestellte Ware von unserem Geschäftspartner nicht ange-nommen oder nicht abgeholt, so wird die Ware auf dessen Gefahr und Risiko bei uns eingelagert.
Durch den Transport beschädigte Ware ist keinesfalls ohne unsere schriftliche Zustimmung an uns zurück zu senden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen. Für den vom Transportunternehmer anerkannten Schaden leisten wir umgehend nach Erhalt des Schadensprotokolls eine Ersatzlieferung.
9. Mängelanzeige und -gewährleistung
Jegliche Mängel der gelieferten Ware sind unbeschadet der ge-setzlichen Anzeigepflichten sofort nach deren Feststellung schrift-lich anzuzeigen. Beanstandungen von Stückzahl, Gewicht, Ab-messungen und Abbildungen sind spätestens 7 Tage nach Emp-fang der Sendung geltend zu machen.
Für von uns anerkannte Mängel kann unser Geschäftspartner Nachbesserung verlangen. Ansprüche auf Rücktritt, Minderung und Schadenersatz, auch für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Nach unserer Wahl können wir auch eine Ersatzlieferung leisten. Unser Geschäftspartner kann erst vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen, wenn wir unserer Verpflichtung zur Nachbes-serung oder Lieferung einer Ersatzsache nicht binnen angemesse-ner Frist nachkommen.
10. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser alleiniges Eigentum. Forderungsabtretungen unserer Rech-nung bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Falls unser Geschäftspartner die Ware weiterverkauft, tritt er schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf an uns ab. Wir sind jederzeit zur Offenlegung dieser Abtretung und zur Einziehung der abgetre-tenen Forderung berechtigt.
9. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für all unsere Lieferungen und Leistungen, sowie unser zuständiger Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung nicht bekannt ist, ist 96450 Coburg. Wir sind berechtigt, auch am Sitz unseres Ge-schäftspartners zu klagen.
Sofern einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungs-bedingungen unwirksam sind, wird dadurch die Gültigkeit der übri-gen Bedingungen nicht berührt.
Stand 12/2020